Stundenlohn und Monatslohn
Je nach Arbeitsvertrag kann eine Vergütung als Stundenlohn oder als Monatsgehalt vereinbart werden. Bei Teilzeit und Vollzeit ist der Umfang der vereinbarten Arbeitszeit für die Einordnung entscheidend.
Zuschläge und weitere Bestandteile
Mögliche Zuschläge, Spesen oder Aufwandsentschädigungen sind stets von der konkreten Stelle und den vertraglichen Regelungen abhängig. Spätere Anzeigen zeigen ausschließlich die tatsächlich hinterlegte Vergütung.